Unfallgutachten

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen und sind die Schäden an den Fahrzeugen groß, ist ein Unfallgutachten notwendig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenes oder fremdes Verschulden handelt. Ist aber nur ein Bagatellschaden entstanden, genügt ein Kostenvoranschlag einer anerkannten Werkstatt. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Schaden weniger als 1000 Euro beträgt. Das Unfallgutachten dient dazu, die Art des Schadens und die Höhe zu ermitteln, sowie den eventuellen Restwert und Wiederbeschaffungswert festzulegen. Das Gutachten trägt im Wesentlichen dazu bei Beweise zu sichern, die im Falle eines Rechtsstreites gegenüber dem Unfallgegner oder der Versicherung benutzt werden können. Es ist aber zu beachten, dass die Feststellungen des Gutachters nicht unbedingt verbindlich sind, sondern von der gegnerischen Partei angezweifelt werden können. Sie tragen zur Schadensabwicklung bei. Wichtig ist, dass die Schäden so vollständig wie möglich im Gutachten erfasst werden. 

Inhalt eines Unfallgutachtens

Das Gutachten sollte auf einer gründlichen Besichtigung und Begutachtung des beschädigten Fahrzeuges beruhen. Dazu gehört auch, qualitativ hochwertige Fotos von allen Einzelheiten des Fahrzeuges aufzunehmen und dem Bericht beizufügen, sowie eine Fahrzeugzustandsbeurteilung. Weiterhin ist eine Einschätzung der Wertminderung oder, im Falle einer Reparatur, einer möglichen Wertverbesserung nötig. Enthalten sein müssen auch festgestellte ältere Schäden, die nicht repariert wurden. Liegt kein Totalschaden vor, ist auch eine detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten und die geschätzte Dauer der Reparatur Bestandteil des Gutachtens. Liegt bereits ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt vor, ist diese einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ist das Fahrzeug jedoch ein Totalschaden, werden der Restwert des Fahrzeuges und der Wiederbeschaffungswert sachkundig geschätzt. 

Beauftragung eines Gutachters

Versicherungen beauftragen normalerweise ihre eigenen Gutachter. Diese Klausel ist meist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Wird dieses Gutachten vom Geschädigten angezweifelt, hat er das Recht einen eigenen, unabhängigen Unfallgutachter zu beauftragen. Der Versicherte muss nicht den Einschätzungen des Gutachters der Versicherung folgen. Bei der Wahl des Gutachters ist zu beachten, dass im Prinzip jede Person ein Gutachten abgeben kann, da kein Nachweis erforderlich ist. Um aber vor Gericht erfolgreich zu sein, kann es hilfreich sein, einen qualifizierten, öffentlich bestellten, vereidigten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gutachter der Versicherung zu einer abweichenden Schadensbeurteilung kommt. 

Kosten eines Gutachtens

Bei einem Kaskoschaden ist es selten hilfreich ein Gutachten in Auftrag zu geben, da dieses meist nicht von der Versicherung erstattet wird. Bei einem Geschädigten wird es fast immer notwendig einen Unfallgutachter zu beauftragen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Höhe des Schadens ab. Es wird normalerweise ein bestimmter Prozentsatz berechnet. Als Regel gilt, je höher der Schaden, desto niedriger der Prozentsatz. Um sich vor unangenehmen Überraschungen abzusichern, ist es angebracht einen Kostenvoranschlag zu erbitten, wenn die Gefahr besteht, dass das Gutachten selbst gezahlt werden muss.


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