Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen und sind die Schäden an den Fahrzeugen groß, ist ein Unfallgutachten notwendig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenes oder fremdes Verschulden handelt. Ist aber nur ein Bagatellschaden entstanden, genügt ein Kostenvoranschlag einer anerkannten Werkstatt. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Schaden weniger als 1000 Euro beträgt. Das Unfallgutachten dient dazu, die Art des Schadens und die Höhe zu ermitteln, sowie den eventuellen Restwert und Wiederbeschaffungswert festzulegen.
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